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   OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - U 1/01 RhSch   

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https://dejure.org/2001,6925
OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - U 1/01 RhSch (https://dejure.org/2001,6925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.10.2001 - U 1/01 RhSch (https://dejure.org/2001,6925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - U 1/01 RhSch (https://dejure.org/2001,6925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Schadensersatzpflicht; Haftung des Schädigers für durch den Geschädigten oder einen Dritten bei einem mit einer Risikoerhöhung verbundenen Rettungs- und Hilfeversuch verursachte Schäden; Zurechnung eines durch den Verletzten selbst herbeigeführten Erfolges; ...

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § ... 530 Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz § 1; ; BGB § 814; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Altern.; ; BinSchG § 3

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schiffshavarie: Umfang der Schadensersatzpflicht des Eigners eines Binnenschiffes - mitwirkendes Verschulden des Geschädigten bei der Schadensfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 179
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 208/97

    Kenntnis des Vertreters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - U 1/01
    Die Kenntnis eines Mitarbeiters der Vertrags- oder der Havarieabteilung einer größeren Schifffahrtsgesellschaft steht nicht der Kenntnis des die Zahlung veranlassenden Mitarbeiters gleich (vgl. dazu auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312; BGH NJW 1999, 1024).
  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - U 1/01
    Die Kenntnis eines Mitarbeiters der Vertrags- oder der Havarieabteilung einer größeren Schifffahrtsgesellschaft steht nicht der Kenntnis des die Zahlung veranlassenden Mitarbeiters gleich (vgl. dazu auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312; BGH NJW 1999, 1024).
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